Generell darf sich jeder Chirurg auch Schönheitschirurg
nennen, da der Begriff keinem gesetzlichen Schutz unterliegt. Das
bedeutet, als Patient sollte man sich über die Qualifikation
von Schönheitschirurgen informieren. Gleiches gilt, wenn Ärzte
Titel wie Ästhetischer Chirurg oder aber Kosmetischer Chirurg
tragen. Auch derartige Titel sind nicht durch das Gesetz geschützt.
Die Gesellschaft für Ästhetische Chirurgie Deutschland
e.V. (
GÄCD) gibt auf den Patienteninfos auf ihrer Webseite
Empfehlungen, welcher Arzt für welche Schönheitsoperation
kontaktiert werden sollte. Unabhängig von den Eingriffen, die
in den Arbeitsbereich der Schönheitschirurgen fallen, ist ein
Plastischer Chirurg durch seine Weiterbildung kompetent für
den Eingriff. Auch ein Plastischer Chirurg darf sich zum Kreis der
Schönheitschirurgen zählen, umgekehrt ist der Begriff
Plastischer Chirurg geschützt, sodass nicht jeder Schönheitschirurg
ein Plastischer Chirurg ist. Ein Plastischer Chirurg kann nicht
allein als Schönheitschirurg im engeren Sinne tätig werden,
ebenso kann er etwa in der Wiederherstellungs- oder Verbrennungschirurgie
arbeiten.
Die Aufgaben plastischer Chirurgen
Ein angehender plastischer Chirurg erhält im Rahmen seiner
Weiterbildung nicht allein die Kompetenz, Eingriffe vorzunehmen,
die zur operativen Arbeit der Schönheitschirurgen gehören.
Er lernt, Nasenoperationen durchzuführen, Brustvergrößerungen
und Fettabsaugungen. Die angehenden Schönheitschirurgen werden
aber auch für Voruntersuchung und Anamnese geschult, lernen,
wie potenzielle Patienten professionell beraten und informiert werden,
sodass sie einen schönheitschirurgischen Eingriff vom Anfang
bis zum Ende kompetent begleiten können. Auch die Nachsorge
nach operativen Eingriffen im Rahmen der Plastischen Chirurgie gehört
zu dem, was ein angehender Plastischer Chirurg erlernt. Im Rahmen
ihrer Tätigkeit als Schönheitschirurgen können sich
plastische Chirurgen weiter spezialisieren, etwa auf Brust- oder
Nasenkorrekturen.
Weiterbildung zum plastischen Chirurgen
Die korrekte Berufsbezeichnung, die ein Plastischer Chirurg trägt,
lautet Facharzt für Plastische und Ästhetische Chirurgie.
Um diesen Titel zu tragen, muss ein Chirurg in der Regel eine sechsjährige
Weiterbildung absolvieren. Die Ausbildung teilt sich in die Basisweiterbildung
im Gebiet Chirurgie und die eigentliche Facharztweiterbildung zum
Facharzt für plastische und ästhetische Chirurgie. Medizinische
Vorerfahrungen können zum Teil auf die Weiterbildung angerechnet
werden und die Weiterbildungszeit verkürzen. Innerhalb der
Weiterbildung bekommen die Teilnehmer die Kompetenzen, die sie für
Tätigkeiten als Schönheitschirurgen benötigen. Voraussetzung,
um Facharzt für Plastische und Ästhetische Chirurgie zu
werden und nicht einfach den ungeschützten Titel des Schönheitschirurgen
tragen zu können, ist ein abgeschlossenes Studium der Humanmedizin.
Erst dieser Abschluss ebnet den Weg in die Weiterbildung, die ein
Plastischer Chirurg benötigt. Die Voraussetzungen, die ein
Humanmediziner erfüllen muss, um zur Prüfung zum Facharzt
für Plastische und Ästhetische Chirurgie zugelassen zu
werden, sind in den Weiterbildungsordnungen der Landesärztekammern
geregelt, also Ländersache.